
Einspeisevergütung für Strom aus solarer Erzeugung
Die staatlich garantierte Förderung von Solarstromanlagen erfolgt über die Strom-Einspeisevergütung. Für jede kWh ins öffentliche Netz eingespeisten Stroms aus einer Solarstromanalge erhalten Sie 20 Jahre lang 33,2 ct. (bei Inbetiebnahme zwischen dem 01.07. und dem 31.12.2010).
In unserer Region erzielt eine Photovoltaikanlage etwa 1.000 kWh Strom aus jedem installierten kWp Leistung pro Jahr (also ca. 332,- Euro je kWp). Damit liegt die Rendite bei einer Investition von ca. 3.300,- Euro/kWp (zuzügl. Mwst.) je kWp installierter Leistung bei ca. 10 % (ohne Kapitalkosten).
Durch einen gewerblichen Betrieb der Solarstromanlage (auch bei Privatpersonen) ist es nicht nur möglich die Mehrwertsteuer aus der Investition vom Fiskus zurückzuerhalten - auch Vorteile bei der Einkommenssteuerveranlagung sind keine Seltenheit.
Seit dem 01.01.2009 ist es auch möglich den mit der Solarstromanlage selbsterzeugten Strom im eigenen Haus selbst zu verbauchen. Technisch gesehen war dies natürlich schon immer möglich, jedoch unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise bis Ende 2008 unsinnig. Seit dem 01.01.2009 erhalten Sie für jede kWh Solarstrom die im eigenen Haus verbraucht wird eine Vergütung in Höhe von 25,01 ct./kWh für jede kWh Strom (gilt nur für Anlagen ab Inbetriebnahmedatum 01.01.2009). Auch dieser Betrag ist 20 Jahre lang festgeschrieben. Beim derzeitigem Strompreis von rund 20 ct./kWh (Haushaltstarif, inkl. Mwst.) lohnt es sich also bereits heute den erzeugten Solarstrom im eigenen Haus selbst zu verbrauchen. Sollten die Strompreise in den kommenden 20 Jahren weiter ansteigen wird der Ertrag für selbstverbrauchten Solarstrom immer größer. Zur Nutzung dieser neuer Gesetzesregelung ist der Einbau eines zusätzlichen Stromzählers, des sogenannten Erzeugungszählers, erforderlich. Der dafür erforderliche Mehraufwand zahlt sich aber in der Regel bereits nach wenigen Monaten aus.
Allerdings kann in der Regel nur ein kleinerer Teil der erzeugten Solarstroms direkt im eigenen Haushalt genutzt werden. Nur Stromverbrauch der zeitgleich mit der Erzeugung anfällt, kann von der Solarstromanlage gedeckt werden. Stromverbrauch der nicht zeitgleich mit der solaren Erzeugung (z.B nacht für Beleuchtung) anfällt, muss daher auch weiterhin aus dem Netz des Stromversorgers bezogen werden.
Downloads
Offene Stelle: Anlagen-Mechaniker (0.09 MB)Offene Stelle: Projektleiter (0.09 MB)Links
aleo HomepageTestsieger aleo SolarBitte beachten Sie:
Wir sind bestrebt, diese Seiten stets mit den neuesten Fakten aktuell zu halten - übernehmen jedoch keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben sowie für kurzfristig geänderte Programme oder Richtlinien.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung.
Messerschmid Energiesysteme GmbH
Im Breitenfeld 20
D-79848 Bonndorf
Tel.: +49 (0) 77 03 93 17 790
Fax: +49 (0) 77 03 93 17 79 38
Ansprechpartner Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag
8:00–12:00 und 13:00–16:30
Freitag
8:00–13:00
Notdienst außerhalb
unserer Öffnungszeiten
Tel.: 01 51 14 10 55 15