Messerschmid Energiesysteme GmbH - Systeme zur effizienten Nutzung von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen
Systeme zur effizienten Nutzung von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen

Sparen Sie sich doch die Stromsteuer!

Achtung! Spannung!

Am 24.03.1999 wurde mit dem Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform als neue Verbrauchssteuer eine Stromsteuer eingeführt. Sie wird im Stromsteuergesetz (StromStG.) geregelt. Die Stromsteuer beträgt 2,05 ct. je kWh Strom und wird vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen auf den Strompreis aufgeschlagen.

Industrielle Großverbraucher und Betriebe des Produzierenden Gewerbes können auf Antrag eine Ermäßigung der Stromsteuer um 40 % erhalten und bezahlen dann lediglich 1,23 ct. je kWh Strom. Ein Grossteil der Einnahmen aus der Ökosteuer wird übrigens zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet.

Betreiber von BHKW-Anlagen sind für Ihren Strom-Eigenverbrauch von der Stromsteuer befreit - brauchen also für Ihren selbsterzeugten Strom keine Stromsteuer bezahlen.

Auszug aus dem Stromsteuergesetz (StromStG.):

§ 9 Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen

Von der Steuer ist befreit: ... 3. Strom, der in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung bis zwei Megawatt erzeugt wird und  a) vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder b) von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom in räumlichem Zusammenhang zu der Anlage entnehmen.

 

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Stromsteuergesetz (StromStG.)

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