
Fördermittel für Blockheizkraftwerke und Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung
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Verschenken Sie kein Geld!
Investitionen für die Errichtung einer BHKW-Anlage werden von der Bundesregierung durch zinsverbilligte Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW) gefördert.
Anstelle von verlorenen Zuschüssen wird die Förderung für BHKW-Anlagen Jahr für Jahr stückchenweise in Form des KWK-Zuschlags für den vom BHKW erzeugten Strom ausgezahlt. Der KWK-Zuschlag beträgt für kleine BHKW-Anlagen bis zu einer Leistung von 50 kW el. 5,11 ct./kWh. Bei einem PowerTherm BHKW mit 20 kW elektrischer Leistung kann der KWK-Zuschlag bis zu 7.000,- Euro / Jahr betragen.
Detaillierte Informationen zur aktuellen Gesetzeslage zur Förderung von BHKW-Anlagen finden Sie unter den Menüpunkten links.
Manche Kommunen (z.B. München) oder Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse für die Investition in BHKW-Anlagen aus. Bitte fragen Sie direkt bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer Stadtverwaltung nach.
Strom-Einspeisevergütung Die Einspeisung von BHKW-Strom ins öffentliche Stromnetz ist im EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) für Strom aus Pflanzenöl, Biogas, etc. und im KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungs Gesetz) für Strom aus fossilen Brennstoffen geregelt. weiter ... | ![]() |
Energiesteuer-Befreiung Brennstoffe zur gekoppelten Erzeugung von Wärme und Strom sind von der Energiesteuer befreit ! weiter ... | ![]() |
Ökosteuer-Befreiung Die Stromsteuer beträgt 2,05 ct. je kWh Strom und wird vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit dem Strompreis berechnet. Selbstgenutzter Strom aus Blockheizkraftwerken ist von der Ökosteuer befreit. weiter ... | ![]() |
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